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Die österreichischen JAR FCL Richtlinien (ZLPV 2006), die 2009 erneut angepaßt wurden und für die fliegerärztlichen Untersuchungen zur Zeit Gültigkeit haben: *ZLPV* *2006* Novelle 2009 (PDF Download)

Ab 1. Juni 2006 können österreichische Fliegerärzte / Medical Examiner bei Wiederholungsuntersuchungen von Class 1 und Erst- und Wiederholungsuntersuchungen von Class 2 JAR-FCL3-Medicals ausstellen.
Es gelten lt. § 6 Abs. 2 alle Untersuchungen für bereits bestehende ATPL- und CPL-Lizenzen als Verlängerungsuntersuchungen und dürfen daher von Class 1 AMEs durchgeführt werden. Erweiterte Augen- und HNO-fachärztl. Untersuchungen sind ab 1.1.2007 erforderlich (§ 6 Abs. 3).
Für die Erstausstellungen von JAR-ATPL und -CPL-Lizenzen wird ein Medical eines AMCs in Wien benötigt (Kontakt-adressen bei uns zu erfragen).
Bei der Ausstellung eines JAR-FCL 3 Medicals ist folgendermaßen vorzugehen:
Der Pilot kann den Fragebogen zur Untersuchung auf der Homepage von
AustroControl (www.austrocontrol.at) herunterladen oder wird Dir/Ihnen von unserer Praxis per Mail übermittelt. Dieser Fragebogen soll ausgefüllt zur fliegerärztlichen Untersuchung mitgebracht werden.
Nach der klinischen Untersuchung wird der Untersuchungsbericht (Medical report) an die ACG elektronisch übermittelt.
Das medizinische Tauglichkeitszeugnis (Medical Certificate) wird bei positivem Untersuchungsergebnis dem Piloten gleich nach der Untersuchung ausgehändigt. Einschränkungen werden vom Medical Examiner in das Tauglichkeitszeugnis (Medical Certificate) eingetragen.
Eine Kopie des Medical Certificate soll dem Antrag der Scheinausstellung oder -verlängerung an die AustroControl beigelegt werden.
Bei negativer Bewertung wird dem Probanden das Ergebnis auch schriftlich mitgeteilt und der Untersuchungsbefund und gegebenenfalls auch der Fragebogen muß an die ACG geschickt werden. Die schriftliche Ausfertigung der Abweisung des Antrages ist für den Piloten zur Verwendung im Instanzenweg vorgesehen!
WICHTIG:
Für die Verlängerung von Medicals von nationalen Lizenzen gelten nun ebenfalls die JAR-FCL 3 Kriterien sowohl hinsichtlich der medizinischen Anforderungen als auch was die Dauer der Gültigkeit betrifft (sollte ein Pilot mit den "neuen" medizinischen Richtlinien Probleme haben (z.B. Sehfehler) , jedoch die "alten" ICAO Richtlinien erfüllen, dann ist die Eignung trotzdem gegeben - "Grandfather´s rights" bleiben bestehen!)
Der Pilot erhält in diesem Fall ein nationales Medical nach der selben Vorgehensweise wie das JAR-FCL 3 Medical ausgehändigt wird.
Bei Fragen jeglicher Art stehe ich Euch gerne zur Verfügung
0043 664 2306120
Dr. Rudolf Rüscher, Fliegerarzt, CPL/IFR

Klasse 1 (Berufspiloten):
Klasse 2 (Hobbypiloten):
Die Erstuntersuchung Klasse 1 erfolgt durch das AMC (Aeromedical Center), die Folgeuntersuchungen können auch die AME (Aeromedical Examiner = Fliegerarzt ) durchführen.
Die Erst- und die Folgeuntersuchungen Klasse 2 erfolgen durch die AME.
Die Untersuchungsintervalle für Segelflieger wurden an die JAR regelungen angeglichen (= Klasse 2).

Es werden verschiedene Untersuchungen zusätzlich zur klinischen Beurteilung bei der Erstuntersuchung, sowohl von Klasse 1 und Klasse 2 vorgeschrieben.
Bei den Wiederholungsuntersuchungen sind diese Untersuchungen nur mehr teilweise in bestimmten Abständen vorgesehen.